Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten hat verschiedene Vorteile. Zunächst wird Streit zwischen den Erben vermieden, wer die Immobilie nach dem Tod erhalten soll. Die Schenkenden können regeln, wer sich um ihre Pflege kümmern soll und sich ein lebenslagenes Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten. Ebenfalls kann vereinbart werden, dass sich der Beschenkte die Schenkung nach dem Tod des Schenkers auf sein Erbe oder Pflichtteil anrechnen lassen muss.
Häufig werden Regelungen mit den Geschwistern des Beschenkten getroffen, wie z. B. Pflichtteilsverzichte, Ausgleichszahlungen und Vorkaufsrechte. Es können Rückforderungsrechte vereinbart werden, z. B. für den Fall des Verkauf ohne Zustimmung des Schenkers.
Ein weiterer Vorteil ist die Nutzung von Schenkungssteuerfreibeträgen. Diese können alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden. Werden diese zu Lebzeiten nicht genutzt, stehen sie beim Tod nur einmal zur Verfügung.
Selbstbestimmt Vorsorgen und Vererben
Wer aus Gründen des Alters oder wegen Krankheit nicht mehr selbst in der Lage ist sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, benötigt häufig eine rechtliche Betreuung. Eine durch das Amtsgericht bestellte Betreuung, die auch durch Nichtfamilienmitglieder z. B. Berufsbetreuer erfolgt, kann durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. Notariell beurkundetet Vorsorgevollmachten genießen im Rechtsverkehr das höchste Maß an Akzeptanz und sind in einigen Fällen sogar erforderlich. Bspw. wenn der Vollmachtgeber Eigentümer von Grundstücken ist und der Bevollmächtigte über diese verfügen soll. Darüber hinaus sind notariell beurkundete Vorsorgevollmachten bei Verlust jederzeit ersetzbar.
Die Vermögensnachfolge von Todes wegen kann durch die gesetzliche Erbfolge zu sehr zufälligen Erbfolgen und nicht selten zu streitanfälligen Erbengemeinschaften führen. Diese und andere Nachteile können durch die Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages einfach vermieden werden. Die Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation (Familie, Vermögen, Erwartungen) und die Komplexität der erbrechtlichen Regelungen machen eine fachkundige Beratung und Testamentsgesteltung durch einen Notar in jedem Fall unverzichtbar. Gern stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.