Kosten sparen mit Vorsorgevollmacht

Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann im Falle der Betreuungsbedürftigkeit helfen hohe jährliche Kosten zu vermeiden. Die Gebühren für ein Betreuungsverfahren betragen bei einem Vermögen von 25.000 EUR mindestens 200 EUR jährlich. Für jede weitere 5.000 EUR Vermögen mehr, kommen weiteren 10 EUR jährlich hinzu.

Dagegen wird für die Errichtung einer notariellen Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung nur eine einmalige Gebühr erhoben. Diese liegt bei einem Vermögen von 25.000 EUR bei ca. 99 EUR incl. 19 % MwSt. Eine notarielle Vollmacht wird genießt die höchste Annerkennung im Rechtsverkehr und trägt im Falle der Betreuungsdürftigkeit zu einer spürbaren Kostenersparnis bei. Nur mit einer notariellen Vollmacht sind Immobilliengeschäfte (z. B. Verkauf des Hauses, Überlassung an Kinder, etc.) möglich. Im Falle des Verlustes der Urkunde kann bei einer notariell beurkundeten Vollmacht jederzeit eine weitere Ausfertigung erteilt werden.